- Novemberrevolution: Räterepublik
- Novemberrevolution: RäterepublikZiel der linksradikalen Revolutionäre war die Errichtung einer Räterepublik. Alle Macht im Staate sollte auf die Arbeiter- und Soldatenräte übergehen, die sich überall im Lande gebildet hatten. Die oberste Gewalt im Staate sollte der aus den Räten zu wählende Zentralrat übernehmen, die Wirtschaft sollte vergesellschaftet werden. Die Versammlung der Berliner Arbeiter- und Soldatenräte hatte am 10. November 1918 die von SPD und USPD vereinbarte provisorische Regierung, den Rat der Volksbeauftragten, anerkannt, ihr aber mit dem Vollzugsrat ein Kontrollorgan an die Seite gestellt, das die Mitregierung der Räte gewährleisten sollte. Diese Einrichtung hat jedoch gegenüber dem Rat der Volksbeauftragten keine spürbaren Funktionen ausüben können, da die Mehrzahl der Räte dem Plan Friedrich Eberts zuneigte, Wahlen zu einer Nationalversammlung auszuschreiben. Endgültig hat die Reichskonferenz aller Arbeiter- und Soldatenräte vom 16. bis 20. Dezember in Berlin sich für die Wahlen zur Nationalversammlung und damit für das parlamentarische System ausgesprochen. Spätere Versuche linksextremer Gruppen, die sich v. a. in der KPD zusammenschlossen, mit Streiks und der Ausrufung von Räterepubliken in verschiedenen Städten bzw. Ländern (so u. a. in Bremen, Braunschweig und in Bayern) die Revolution doch noch in ihrem Sinne zu vollenden und die Reichsregierung zu stürzen, wurden durch reguläre Reichswehreinheiten und Freikorps vereitelt, die teilweise mit brutaler Gewalt gegen die Aufständischen vorgingen und massenweise Erschießungen vornahmen. Diese Vorgänge haben zu schweren Zerwürfnissen zwischen Teilen der Arbeiterschaft und der regierenden SPD, die dafür verantwortlich gemacht wurde, geführt und die Republik schon in ihrem Anfangsstadium erheblich belastet.
Universal-Lexikon. 2012.